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Senioren-Union der CDU Deutschlands
Aufnahme des Konrad-Adenauer-Hauses bei Nacht

Newsletter 05/2019 der Senioren-Union

Die Ausgabe 05/2019 des Newsletters hält die folgenden Themen für Sie bereit:

Inhaltsverzeichnis
  1. Ergebnisse der Europawahl
  2. Klausur des CDU-Bundesvorstands
  3. 70 Jahre Grundgesetz
  4. Bericht aus der ESU
  5. Grundrente: Finanz- und sozialpolitischer Offenbarungseid der SPD
Europa und Deutschland

Ergebnisse der Europawahl

Auch bei der Europawahl 2019 hat sich wiederholt gezeigt, dass die ältere Generation – trotz Verlusten für die CDU insgesamt - überdurchschnittlich stark für die Union stimmt. Unermüdlich hatten die Mitglieder der Senioren-Union in ihren Wahlkreisen für ihre CDU-Kandidatinnen und -Kandidaten gekämpft.

Bei den über 60 Jährigen gaben 40 Prozent ihre Stimme der CDU/CSU, was ein Plus von 11,1 Prozent gegenüber dem Gesamtergebnis (28,9 Prozent nach vorl. amtl. Ergebnis) bedeutet. 

Betrachtet man nur die über 70 Jährigen, fällt der Stimmanteil mit 49 Prozent noch einmal größer aus. Hier sind die Stimmenanteile allerdings um 4 Prozent gegenüber dem Ergebnis von 2014 gesunken. 

Keine andere Partei konnte bei den über 60 Jährigen annähernd so hohe Ergebnisse erzielen. Auch wenn die CDU/CSU Stimmverluste zu verzeichnen hat, Seniorinnen und Senioren sind die verlässlichsten Wähler der Union und der Garant für zukünftige Wahlerfolge.


30 Jahre Senioren-Union
CDU Logo

Klausur des CDU-Bundesvorstands

Kurz nach der Europawahl wird der CDU-Bundesvorstand am 2. und 3. Juni 2019 zu einer Klausurtagung im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin zusammenkommen und die Ergebnisse der Wahl des 9. Europäischen Parlaments weiter analysieren. 

Die Mitglieder des Bundesvorstands werden darüber hinaus die politische Prioritätensetzung innerhalb der Regierungsarbeit besprechen. Grundlage der Beratungen sollen die aktuelle Steuerschätzung sowie die Konjunkturaussichten sein. Auch wird das Arbeitsprogramm des CDU-Bundesvorstands, das auf der Jahresauftaktklausur beschlossen wurde, fortgeschrieben. 

Die Ergebnisse der Klausur werden dann in die bereits vereinbarte Tagung der Fraktionsspitzen der Regierungskoalition Mitte Juni eingebracht.

Grundgesetz

70 Jahre Grundgesetz

Als Provisorium entstanden und daher nicht Verfassung genannt, ist das Deutsche Grundgesetz in den vergangenen 70 Jahren eine der meistgeänderten Verfassungen der Welt geworden. Es ist eine Erfolgsgeschichte der Redemokratisierung Deutschlands basierend auf dem Fundament klarer juristisch fixierter Regeln des Zusammenlebens einer Nation. 

Das Grundgesetz ist seit der Ausfertigung  und Verkündung durch den parlamentarischen Rat am 23. Mai 1949 rund 60 Mal geändert worden. Auch dafür gab es feste Regeln.

So kann das Verfassungsrang habende Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, kurz GG, nur durch Gesetze geändert werden, die den besonderen Anforderungen des Art. 79 GG genügen; verfassungsändernde Gesetze sind daher stets Zustimmungsgesetze. 

Nach Art. 79 Abs. 2 GG ist eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats erforderlich. Das hohe Quorum erschwert Verfassungsänderungen erheblich, indem schwache oder zufällige Mehrheiten nicht wirksam beschließen können. Bestimmte Verfassungsgrundsätze und Strukturprinzipien, wie die unmittelbare Bindungswirkung der Grundrechte, die föderale Gliederung oder die demokratische Herrschaftsform, sind nach Art. 79 Abs. 3 GG übrigens von einer Änderung ganz ausdrücklich ausgenommen. 

Formuliert wurde das Grundgesetz von ein paar Rechtsexperten, Männern und Frauen, die sich zu diesem Zwecke im Sommer 1948 im alten Schloss auf der Herreninsel im Chiemsee zusammenfanden. Klare Sprache, schlichte Formulierungen und absolut in seinen Vorgaben, so das Ergebnis der 146 ursprünglichen Artikel. 

In den 40 Jahren Verfassungspraxis der alten Bundesrepublik erwies sich das Grundgesetz als ein Erfolgsmodell, so dass das Bedürfnis einer Neukonstituierung des wiedervereinigten Deutschlands bei Weitem nicht das Verlangen nach Kontinuität übersteigen konnte oder eine von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung, wie von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes ursprünglich vorgesehen, nicht mehr gewünscht wurde. Das Grundgesetz blieb also, abgesehen von einigen geringfügigen Änderungen, in der bewährten Form erhalten. Durch den Einigungsvertrag wurde das Grundgesetz etwa in der Präambel oder Artikel 146 verändert. Somit hat sich bewährt, was wegweisend stabil ist, veränderbar wenn nötig und maßgebend wenn es gebraucht wird.


Zukunft braucht Erfahrung
Dr. G. Peus-Bispinck im Gespräch

Bericht aus der ESU

Ende April fand in Minsk das erste Forum von Seniorenorganisationen aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Gästen aus der EU statt. Zur östlichen Partnerschaft gehören die Länder Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, die Ukraine und Weißrussland. Es sollen Assoziierungsabkommen geschlossen werden, um diese Länder an die Europäische Union heranzuführen. 

Im ersten Block „Pensionen“ stellte eine Vertreterin von AGE, der größten Dachorganisation von Seniorenverbänden in Europa, westeuropäische Pensionssysteme am Beispiel der Niederlande vor. Es war schwer, den Osteuropäern verständlich zu machen, dass die Verantwortung für den Sozialbereich bei den EU-Mitgliedsstaaten liegt. Im zweiten Block ging es um den Schutz der Rechte älterer Menschen. Es referierte u.a. ein pensionierter Richter. Im dritten Teil zeigte die Präsidentin der Europäischen Senioren Union (ESU), Prof. Dr. An Hermans (Leuven), Möglichkeiten der Einbeziehung älterer Menschen in die Arbeit der Zivilgesellschaft und der Politik auf. Die ESU ist der größte Dachverband von politischen Seniorenorganisationen in Europa. 

Alle Teilnehmerländer waren mit Referenten oder Moderatoren vertreten. Die Tagung wurde von der Europäischen Kommission unterstützt. Sie wurde in russischer Sprache mit englischer Simultanübersetzung durchgeführt und soll künftig jährlich in einem anderen Land der Östlichen Partnerschaft stattfinden.

In Minsk sind aus Fremden Freunde geworden, die künftig gemeinsam an einem altersfreundlichen Europa der Bürgerinnen und Bürger weiterbauen wollen. 

Dr. Gabriele Peus-Bispinck
Vizepräsidentin der ESU

Altersvorsorge

Grundrente: Finanz- und sozialpolitischer Offenbarungseid der SPD

Bundesminister Heil (SPD) stelle kurz vor der Europawahl seinen Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung vor - mit einer Finanzierung durch den Griff in andere Sozialkassen. „Die Finanzierung einer Grundrente aus bestehenden Beitragsmitteln der Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung wäre unverantwortlich“, sagte Prof. Dr. Otto Wulff, Bundesvorsitzender der Senioren-Union. 

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hermann Gröhe hierzu: "Der SPD-Vorschlag zur Grundrente ist ein milliardenschwerer Verstoß gegen den Koalitionsvertrag. Zur Unfinanzierbarkeit einer neue Ungerechtigkeiten schaffenden Politik mit der Gießkanne kommt nun noch ein unseriöser Finanzierungsvorschlag. Die SPD will zum einen nicht vorhandenes Steuergeld einsetzen und dazu noch einen Großteil ihres Projekts durch den Griff in die Sozialkassen finanzieren. Das machen wir nicht mit!" 

Ziel ist eine Grundrente für die, bei denen es wirklich einen Bedarf gibt. Mit ihren unausgegorenen Plänen schadet die SPD zugleich den Bemühungen der Rentenkommission der Bundesregierung, zu einem neuen Rentenkonsens zu kommen.

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