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Senioren-Union der CDU Deutschlands
Aufnahme des Konrad-Adenauer-Hauses bei Nacht

Newsletter 08/2019 der Senioren-Union

Die Ausgabe 08/2019 des Newsletters hält die folgenden Themen für Sie bereit:

Inhaltsverzeichnis
  1. Angehörigen-Entlastungsgesetz bringt wichtige Fortschritte
  2. Bundesetat 2020: Kosten für die Rente steigen
  3. Prof. Dr. Otto Wulff im Wahlkampf in Brandenburg
  4. Deutsches Institut für Altersvorsorge legt Ratgeber „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ neu auf
  5. Senioren-Union Niedersachsen vergibt ab 2020 eine Ehrennadel
  6. Ehemaliges Bundesvorstandsmitglied Gertraud Schickedanz verstorben
  7. 68 Prozent der über 80-Jährigen haben eine Haushaltshilfe
  8. In eigener Sache
Pflegeteam

Angehörigen-Entlastungsgesetz bringt wichtige Fortschritte

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, 14. August 2019, den Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes. Ziel ist, dass die Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern nicht für die entstehenden Pflegekosten herangezogen werden, so lange das Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. 

Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß MdB: „Die Union hatte den zuständigen Bundesminister für Arbeit und Soziales wiederholt aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Das ist nun geschehen. Jetzt kann die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.“ 

Das Gesetz stellt nicht nur eine wichtige Entlastung für die Betroffenen dar, es nimmt den Menschen in den Pflegeheimen auch die Sorge, eine finanzielle Belastung für ihre nahen Angehörigen zu sein, fügte Uwe Schummer MdB, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ergänzend hinzu. 

(CDU/CSU-Bundestagsfraktion)

Rentenkosten Grafik

Bundesetat 2020: Kosten für die Rente steigen

Der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) umfasst für das Haushaltsjahr 2020 148,56 Milliarden Euro, ein Plus von 3,3 Milliarden Euro gegenüber 2019. Der mit Abstand größte Posten bleibt mit 109,61 Milliarden Euro die Rente (Vgl. 105,32 Milliarden Euro in 2019), deren steigende Kosten der Hauptgrund für den Anstieg des Gesamtetats des BMAS sind. 

Die Leistungen an die Deutsche Rentenversicherung beziffern sich auf 101,77 Milliarden Euro (Vgl. 98,01 Milliarden Euro in 2019). Bei diesen Leistungen bilden die Zuschüsse des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung mit 37,83 Milliarden Euro (Vgl. 36,30 Milliarden Euro in 2019) den größten Ausgabenposten. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung will der Bund im nächsten Jahr 7,7 Milliarden Euro ausgeben (Vgl. 7,1 Milliarden Euro in 2019). 

Angesichts der stetig steigenden Kosten und Bundeszuschüsse für die Rente ist es erforderlich, weitere Rentenausgaben genau zu prüfen. Bei der bestehenden Diskussion um die Einführung einer Grundrente ist daher aus Sicht der Senioren-Union auf eine Bedürftigkeitsprüfung zu bestehen, die die SPD jedoch weiterhin ablehnt. 

(Heute im Bundestag, Nr. 894, 15. August 2019)


30 Jahre Senioren-Union
Wulff in Brandenburg

Prof. Dr. Otto Wulff im Wahlkampf in Brandenburg

In den letzten Wochen der Landtagswahlkämpfe in Brandenburg und Sachsen ist der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Prof. Dr. Otto Wulff, auch bei ungewöhnlichen Wahlkampfeinsätzen unterwegs gewesen.

So unterstützte er den brandenburgischen Landtagskandidaten für die Nordbahngemeinden, Roger Pautz (Dritter von links), bei einer gelungenen Freiluft-Abendveranstaltung, die mit einem Boule-Turnier endete. Der Zuspruch für Wort und sportliche Tat war entsprechend groß. In seiner Rede brachte Prof. Wulff den Zuhörern die Rolle und Bedeutung Europas für die Region Brandenburg näher.

In Falkensee besuchte Prof. Dr. Wulff Barbara Richstein, die für den Wahlkreis Havelland II und Marcus Welzel, der für den Wahlkreis Havelland I antreten. Es gab bei der dortigen Wahlkampfveranstaltung im Nachgang interessante Gespräche mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu den aktuellen Themen wie Umwelt- und Klimaschutz, Pflegenotstand und dem Problem der medizinischen Versorgung auf dem Land.

Gerade bei den vielen guten Direktkandidaten könnte die CDU sowohl in Sachsen als auch in Brandenburg am 1. September 2019 überproportional erfolgreich sein.

DIA Ratgeber

Deutsches Institut für Altersvorsorge legt Ratgeber „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ neu auf

Die DIA-Ratgebermappe „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ mit Formularen für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Kontovollmacht wurde vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) neu aufgelegt. Sie steht nun auch zum Download als beschreibbares PDF zur Verfügung. 

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht den Vertretern ein schnelles und unkompliziertes Handeln – angefangen bei dringenden Behördengängen bis zur Organisation einer häuslichen Pflege. Die Bevollmächtigten unterliegen keiner gerichtlichen Kontrolle. Damit setzt die Vorsorgevollmacht großes Vertrauen voraus. In der Ratgeberbroschüre wird beschrieben, worauf bei der Auswahl der Bevollmächtigten zu achten ist und welche Befugnisse sie haben. 

Das zweite Dokument in der Vorsorgemappe, die Betreuungsverfügung, kommt als Alternative in Frage. Sie schafft vorsorglich Einfluss, falls das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt. Die Betreuungsverfügung enthält Wünsche zur Lebensgestaltung, an denen sich der Betreuer orientieren muss. 

Das dritte Dokument, das in der Broschüre wie die beiden anderen ausführlich beschrieben wird, ist die Patientenverfügung. Darin äußern die Verfasser ihren Willen in Fragen der ärztlichen Behandlung für den Fall, dass eines Tages keine eigenständigen Entscheidungen mehr möglich sind – etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Demenz. Zur Patientenverfügung gehören auch Festlegungen, welche medizinischen Maßnahmen unterlassen werden sollen. Schließlich enthält die Vorsorgemappe noch einen Vordruck für eine Konto- und Depotvollmacht. Damit können Kontoinhaber Personen ihres Vertrauens ermächtigen, zum Beispiel anfallende Überweisungen für die Miete, für Versicherungen oder Krankenhausrechnungen vorzunehmen. 

Die kostenfreie Vorsorgemappe kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.

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Senioren-Union Niedersachsen vergibt ab 2020 eine Ehrennadel

Aufgrund vielfacher Anfragen nach einer Ehrung für verdienstvolle Mitglieder der Senioren-Union auf Landesebene, hat der Landesvorsitzende Rainer Hajek dem niedersächsischen Landesvorstand vorgeschlagen, eine besonders gestaltete Ehrennadel zu verleihen.

Der Landesvorstand hat daraufhin auf seiner letzten Sitzung Ende August 2019 einstimmig beschlossen, dass die Senioren-Union Niedersachsen als Auszeichnung für besondere persönliche Verdienste um die Arbeit in und für die Vereinigung ab 2020 eine „Ehrennadel der Senioren-Union Niedersachsen“ vergibt. Die Ehrennadel wird nur an Mitglieder verliehen. Vorschlagsberechtigt sind Kreis- und Bezirksvereinigungen sowie Mitglieder des Landesvorstandes der Senioren-Union Niedersachsen. Die Beantragung kann hierbei formlos erfolgen.

Als sichtbares Zeichen für verdienstvolle Arbeit im Ehrenamt in der Senioren-Union soll die Auszeichnung sowohl Anerkennung für die individuellen Leistungen als auch Anreiz für andere Mitglieder sein.


Zukunft braucht Erfahrung
Bildbeschreibung

Ehemaliges Bundesvorstandsmitglied Gertraud Schickedanz verstorben

Gertraud Schickedanz bereicherte die Arbeit der Senioren-Union als Mitglied des Bundesvorstands von 2014 bis 2018 sowie als Landesvorsitzende der Senioren-Union Berlin von 2011 bis 2016. 

„Frau Schickedanz kannte ich als immer sehr engagierte, lebhafte und angenehme Kollegin“, hält der Bundesvorsitzende Prof. Dr. Otto Wulff fest. 

Gertraud Schickedanz verstarb am 31. Juli 2019 nach kurzer schwerer Krankheit im Alter von 84 Jahren.

Wilfried Goebels

68 Prozent der über 80-Jährigen haben eine Haushaltshilfe

Die vielfach sogenannte „Haushaltsperle“ wird in einer älter werdenden Gesellschaft immer wichtiger. Weil Familienangehörige häufig berufsbedingt in anderen Orten leben, die meisten Seniorinnen und Senioren aber möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben wollen, gewinnen bezahlte Haushaltshilfen für die „Silver Society“ an Bedeutung. Sie helfen im Haushalt, putzen, bügeln, waschen und machen den Garten. Nach einer Forsa-Studie für die Deutsche Rentenversicherung beschäftigen schon 42 Prozent der 60- bis 69-Jährigen eine Haushaltshilfe. Bei den über 80-Jährigen haben heute 68 Prozent eine Unterstützung im Haushalt. 

Während bei den jüngeren Alten die Einstellung einer Haushaltshilfe meist der Steigerung der Lebensqualität dient, um sich mit Dingen zu beschäftigen, die ihnen wichtig sind, steht bei Hochbetagten der Wunsch im Vordergrund, die Erschwernisse des Alltags zu bewältigen. Als wirklich „alt“ empfinden sich nach Umfragen des Zentrums für Gerontologie in Zürich Menschen heute erst, wenn sie die 80 überschritten haben. Dann hilft die „Perle“, auch im hohen Alter ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen.

Schon heute sind 21 Prozent der Bundesbürger über 65 Jahre alt - mit stark steigender Tendenz. Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung bereitet sich deshalb darauf vor, dass der Bedarf nach Haushaltshilfen in den kommenden Jahren deutlich anwachsen wird. Um das Kochen und die Gartenarbeit müssen sich Haushaltshilfen in der Regel nur selten kümmern: Frühere Umfragen haben ergeben, dass die über 65-Jährigen das am liebsten selber machen. 

Übrigens: Wer gesetzlich krankenversichert ist und nach einer Operation nicht in der Lage, sich um den eigenen Haushalt zu kümmern, hat für einige Wochen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Bedingung: Der Senior muss allein leben oder die Mitbewohnerinnen bzw. Mitbewohner können nicht einspringen. Laut Verbraucherzentrale NRW muss man die „gute Fee“ bei der Krankenkasse schriftlich beantragen und eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes mit einer Diagnose und der Beeinträchtigung beilegen. Darin wird notiert, ab wann, wie lange und in welchem Umfang die Hilfe notwendig ist. Es wird allerdings ein Kostenanteil von mindestens zehn Prozent fällig. Für Betroffene, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, entfällt der Anspruch auf eine „Perle“.

Wilfried Goebels

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In eigener Sache

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder der Senioren-Union

Sie warten möglicherweise schon einige Tage auf die neue Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift „Souverän“, die nach Plan rechtzeitig vor den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen spätestens Anfang dieser Woche (ab dem 26. August 2019) bei Ihnen sein sollte.

Aus für uns derzeit nicht nachvollziehbaren Gründen hat es beim Versand des Heftes durch den Weiss Verlag beträchtliche Pannen und so große Verzögerungen gegeben, dass die Zustellung an weite Teile unserer Mitgliedschaft nicht möglich war. Leider sind davon auch die Beilagen der Landesvereinigungen betroffen.

Es ist darum möglich, dass Sie die Ausgabe 3/2019 von „Souverän“ mit erheblicher Verspätung oder leider auch gar nicht erhalten. Wir bitten mit großem Bedauern um Verständnis.

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CEO: Jan Peter Luther