Chef der Senioren-Union mahnt mehr altersgerechte Arbeitsplätze an

19.03.2013
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Prof. Otto Wulff fordert Verbot der Altersdiskriminierung im Grundgesetz

CDU-Politiker schlägt "Runden Tisch" der Sozialpartner für "neue Beschäftigungskultur" vor

Angesichts des sich beschleunigenden demografischen Wandels hat der Bundesvorsitzende der CDU-Senioren-Union (SU), Prof. Otto Wulff, mehr altersgerechte Arbeitsplätze gefordert und sich gleichzeitig für ein Verbot von Altersdiskriminierung in der Verfassung ausgesprochen.

In einer heute in Berlin veröffentlichten Erklärung schlägt das CDU-Bundesvorstandsmitglied außerdem einen „Runden Tisch“ von Sozialpartnern und Politik für mehr Beschäftigung im Alter vor. „Die sich in den kommenden Jahren dramatisch verändernde Altersstruktur unserer Gesellschaft erfordert es,  dass wir heute alle gemeinsam das Fundament für eine neue Beschäftigungskultur legen“, mahnte der CDU-Politiker.

Der Chef der mit rund 57.000 Mitgliedern zweitgrößten CDU-Bundesvereinigung sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes "ausdrücklich um das Verbot der Altersdiskriminierung zu ergänzen." Zu einer neuen Beschäftigungskultur gehöre, dass Menschen nicht nur wegen ihres Geschlechts und ihrer Herkunft  sowie ihrer religiösen Überzeugungen nicht benachteiligt werden dürften. Auch das Alter dürfe „an sich" kein Grund für eine Benachteiligung - etwa im Arbeitsleben - sein, „wenn Menschen mit 67 oder auch 70 Jahren geistig frisch und körperlich fit sind und noch arbeiten wollen“, meinte Wulff.

Der Chef der Senioren-Union begrüßte es, dass nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-jährigen zuletzt deutlich auf rund 30 Prozent  angestiegen sei. Bei den 65-jährigen sei die Quote mit nur wenig mehr als zehn Prozent allerdings noch „enttäuschend niedrig“.

„Dreh- und Angelpunkt" aller Lösungsansätze zur Bewältigung des demografischen Wandels muss nach den Worten des CDU-Politikers ein „fairer Interessenausgleich zwischen Jung und Alt“ sein.  Dabei komme der Verlängerung der Lebensarbeitszeit eine herausragende  Bedeutung  zu.  Die Rente mit 67 sei deshalb neben der besseren steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ein „wichtiger Baustein“. Doch schon mittelfristig wird laut Wulff „kein Weg daran vorbeiführen, das starre gesetzliche Renteneintrittsalter ganz aufzugeben.“  Dies setze jedoch  ein ausreichendes Angebot an qualifizierten altersgerechten Arbeitsplätzen voraus. Sonst werde der angestrebte Effekt, durch längere flexible Lebensarbeitszeiten Altersarmut zu vermeiden, ins Gegenteil verkehrt, warnte das CDU-Bundesvorstandsmitglied.

Wulff unterstrich in seiner heute in Berlin veröffentlichten Erklärung:  Es dürfe "keine Rentenkürzungen durch die Hintertür“ geben. Wer körperlich und geistig dazu imstande sei und dies auch wolle, solle bis 70 Jahre und im Einzelfall auch länger sozialversicherungspflichtig arbeiten können. Der Chef der Senioren-Union appellierte an Arbeitgeber, Gewerkschaften und Politik, gemeinsam die Rahmenbedingungen für längere flexible Lebensarbeitszeiten zu schaffen.  „Dazu bedarf es nach meiner Überzeugung auch einer Verankerung des Verbots der Altersdiskriminierung in Artikel 3 des Grundgesetzes“, so der CDU-Politiker.

Berlin, 19.03.2013