Hinzuverdienstgrenze für Frührentner soll auf 850 Euro steigen

17.06.2015
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Chef der Senioren-Union begrüßt Einigung in der Koalition auf Flexi-Rente

Prof. Otto Wulff: Wer länger arbeitet, kann künftig seine Rente deutlich steigern

Frührentner sollen nach Informationen der CDU-Senioren-Union (SU) künftig bis zu 850 Euro statt bisher 450 Euro hinzuverdienen dürfen, ohne dass ihr Einkommen auf die Rente angerechnet wird. Auf eine entsprechende weitere Ausgestaltung der sogenannten Flexi-Rente hätten sich die Experten von CDU/CSU und SPD geeinigt, erklärte heute der SU-Bundesvorsitzende Otto Wulff am Rande einer Vorstandssitzung seiner Organisation in Berlin. Wulff, der zugleich CDU-Bundesvorstandsmitglied ist, berief sich auf ein ihm vorliegendes Papier einer Arbeitsgruppe der Koalition. Arbeitnehmer, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, sollen demnach ihre Rente künftig durch freiwillige Beiträge zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag steigern können. "Die Koalition macht ein längeres Arbeiten attraktiver, ohne neue erhebliche Anreize zur Frühverrentung zu schaffen", meinte der Chef der mit 55 000 Mitgliedern zweitgrößten CDU-Bundesvereinigung zu den Plänen von Union und SPD.

Laut Senioren-Union haben sich die Experten der Koalition im Einzelnen auf folgende Punkte beim Hinzuverdienst geeinigt, die allerdings noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) stehen:

  • Die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro für eine um den gesetzlichen Abschlag geminderte Vollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze soll auf 850 Euro fast verdoppelt werden. Ausgenommen hiervon sollen allerdings diejenigen Ruheständler bleiben, die als langjährig Versicherte schon jetzt eine abschlagsfreie Rente erhalten. Für sie bleibt es grundsätzlich bei der Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro.
  • Wird ein Hinzuverdienst von mehr als 850 Euro erzielt, wird die Rente nur als Teilrente in Höhe von zwei Drittel ausgezahlt. Übersteigt die Summe aus Teilrente und Hinzuverdienst das Bruttoeinkommen vor Rentenbezug, wird die Teilrente entsprechend gemindert.
  • Um Rückforderungen für einzelne Kalendermonate zu vermeiden, soll künftig eine unbürokratische Jahresdurchschnittsbetrachtung das bisherige Monatsprinzip bei der Hinzuverdienstberechnung ablösen.
  • Der Weiterverdienst bis zur Regelaltersgrenze soll auch bei Bezug einer vorzeitigen Vollrente grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sein. Damit, so SU-Chef Wulff, könnten ältere Arbeitnehmer einen Teil ihrer Abschläge für die Frührente ausgleichen.

Als besonders positiv hob der Chef der Senioren-Union weiterhin hervor, dass ältere Arbeitnehmer, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, künftig ihre Rente steigern könnten. Unter Berufung auf das ihm vorliegende Koalitionspapier wies Wulff darauf hin, dass die gezahlten Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung künftig zu einer höheren Rente führen würden, sofern Beschäftigte nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze den Arbeitgeberbeitrag freiwillig um den Arbeitnehmeranteil aufstocken. Für Betriebe soll die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer dadurch attraktiver werden, dass der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung, der ohnehin keinen Leistungsanspruch begründet, entfällt.

Im Hinblick auf einen flexiblen Übergang aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand sollen Arbeitnehmer dem CDU-Politiker zufolge außerdem bereits mit 50 Jahren (bisher 55) zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen können, um spätere Rentenabschläge auszugleichen.

Prof. Otto Wulff: "Die Arbeit der Rentenexperten von Union und SPD hat sich gelohnt. Die geplanten Neuregelungen, denen jetzt die Arbeitsministerin noch zustimmen muss, sind ein Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Koalition trägt damit den Erfordernissen des demografischen Wandels mit dem einhergehenden Fachkräftemangel Rechnung."