Keine staatliche Finanzierung für Rechtsextremisten

01.02.2017
vorlesen

„Wenn das höchste Gericht der Bundesrepublik feststellt, dass eine Partei eindeutig verfassungsfeindliche Vorhaben verfolgt und sich zum Ziel gesetzt hat, die freiheitlich, demokratische Grundordnung in Deutschland zu bekämpfen und außer Kraft zu setzen, dann sollte man meinen, dass eine solche Partei verboten werden muss“, mit diesen Worten kommentiert Prof. Dr. Otto Wulff, Bundesvorsitzender der Senioren-Union, der mit rd. 55.000 Mitgliedern zweitstärksten Vereinigung der CDU, das Scheitern des NPD-Verbots.

Die heute ältere Generation habe die Folgen einer nationalsozialistischen und rechtsextremen Politik noch persönlich erlebt.

Gerade dieser Tage, wo sich ewig Gestrige wieder mit kruden Reden und Forderungen öffentlich äußern, wäre das Verbot der NPD ein deutliches Zeichen gewesen, dass sich die Demokratie als wehrhaft erweist und dafür sorgt, dass rechtsextreme und nationalistische Strömungen in der politischen Landschaft nicht noch mehr Fuß fassen.

Wulff fordert deswegen den Bundestag auf, den vom Verfassungsgericht aufgezeigten Weg zu beschreiten und durch eine Grundgesetzänderung der NPD die staatliche Finanzierung zu entziehen.

Berlin, 20.01.2017