Der harschen Kritik des Ärztekammerpräsidenten Frank Ulrich Montgomery am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sterbehilfe schließt sich der Bundesvorsitzende der Senioren-Union der CDU an. „Der Bundestag hat im November 2015 mit Unterstützung der Senioren-Union die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe ausdrücklich verboten. Deswegen darf es dazu jetzt keine rechtliche Hintertür geben“, stellte Prof. Dr. Otto Wulff fest und sieht sich dabei an der Seite von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
Wenn nach dem aktuellen Urteilsspruch des Leipziger Gerichts z.B. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet werden soll, in „extremen Ausnahmefällen“ Medikamente zum Zwecke des Suizids zur Verfügung zu stellen, dann widerspricht das eindeutig dem Willen des Gesetzgebers, betont der Chef der CDU-Senioren. Wulff: „Der Arzt und ihn unterstützende Einrichtungen sind Helfer zum Leben, nicht zum Tod. Hilfe zum Suizid darf nicht zu einer abrufbaren Dienstleistung – womöglich noch auf Krankenschein – werden.“ Die moderne Medizin habe unter anderem in der Palliativversorgung zahlreiche Möglichkeiten, Schmerzen zu lindern und Angst vor Leiden zu nehmen – „Sterbehilfe gar mit staatlicher Hilfe zählt nicht dazu.“
Berlin, 30.05.2017
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