Pressemitteilung Nr. 1/2012: Richtig, aber noch verbesserungsfähig / CDU-Senioren zum Entwurf des Patientenrechtegesetzes

17.01.2012
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Gerade für ältere Menschen könnten einige Regelungen in dem jetzt vorgelegten Entwurf zum Patientenrechtegesetz von hohem Nutzen sein, meint Prof. Dr. Otto Wulff, Bundesvorsitzender der Senioren-Union der CDU.

„Dass Patienten über Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien umfassend und in einer verständlichen Sprache informiert werden, ist schon lange eine unserer Forderungen,“ unterstreicht Wulff und fährt fort: „Insbesondere für die Älteren unter uns ist dies ein Grundbestandteil ärztlicher Versorgung und Grundlage für Vertrauen zum behandelnden Arzt.“

Es sei deswegen zwar zu begrüßen, dass das Gesetz die mündliche Information festschreibt, besser noch wäre aus Sicht der CDU-Senioren aber ein Patientenbrief, der in verständlicher Sprache Diagnose und Behandlung schriftlich darstellt.

Mehr Transparenz verspricht sich die Senioren-Union auch von „patientennahen Regelungen“, wenn es um den Nachweis etwaiger ärztlicher Behandlungsfehler geht. Positiv wird vermerkt, dass zukünftig die Kranken- und Pflegekassen in solchen Fällen verpflichtet werden sollen, Versicherte bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen.

Bedauerlich sei allerdings, so Wulff, dass die anfängliche Forderung nach einem Härtefall- oder Entschädigungsfonds, aus dem Ansprüche unbürokratisch abgegolten werden könnten, keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden habe.

Berlin, 17.01.2012