Christiane Lang
Die Senioren-Union der CDU Deutschlands spricht sich dafür aus, das Wort „Lebensalter“ explizit in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Mit dieser Forderung möchte die Vereinigung ein unmissverständliches Zeichen setzen: Altersdiskriminierung hat in unserer Gesellschaft keinen Platz.
Helge Benda, kommissarischer Bundesvorsitzender der Senioren-Union der CDU Deutschlands, betont: „Es ist höchste Zeit, dass wir die rechtliche Grundlage schaffen, um die Würde und die Rechte älterer Menschen in Deutschland wirksam zu schützen. Der Grundsatz, dass niemand aufgrund seines Lebensalters benachteiligt werden darf, gehört klar und unmissverständlich in die Verfassung. Die Aufnahme des Begriffs ‘Lebensalter’ in Artikel 3 des Grundgesetzes wäre ein starkes Signal der Wertschätzung gegenüber älteren Generationen – und zugleich ein Garant dafür, dass Senioren wie auch andere Altersgruppen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.“
Die Senioren-Union der CDU sieht diese Verfassungsänderung als einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen Altersdiskriminierung, sei es auf dem Arbeitsmarkt, im Gesundheitssystem oder im öffentlichen Leben. „Wir müssen dafür sorgen, dass sie mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen als gleichwertige Mitglieder unserer Gemeinschaft anerkannt werden“, so Benda weiter.
Die Forderung nach einer Verfassungsänderung steht ganz oben auf der Agenda der Senioren-Union der CDU Deutschlands und wird an die nächste Bundesregierung adressiert, die nach der Bundestagswahl im Februar 2025 ihr Amt antreten wird.
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