Foto: Dominik Butzmann
Die Senioren-Union der CDU kritisiert, dass Ältere zu schnell aufs Abstellgleis geschoben werden, und fordert ein Verbot der Altersdiskriminierung im Grundgesetz.
„Wie aufgrund ihres Glaubens, des Geschlechts oder ihrer Herkunft dürfen Menschen auch wegen ihres Lebensalters nicht benachteiligt werden“, verlangt der Bundesvorstand der Senioren-Union eine Ergänzung des Artikels 3 im Grundgesetz um den gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung. Bundesvorsitzender Prof. Dr. Otto Wulff bemängelt, dass Älteren häufig Mietverträge und Kredite verweigert sowie für Auto- und Krankenversicherungsbeiträge teils erhebliche Zuschläge erhoben würden. „Laut einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht sich jeder Dritte dafür aus, dass Ältere den Jüngeren Platz machen sollen‘, klagt Wulff. „Jeder zweite Senior wurde schon mal wegen des Alters herablassend behandelt.“
Die CDU-Senioren verweisen dagegen auf das berufliche Erfahrungswissen der Älteren und die „unbezahlbare“ Betreuungsleistung der Großeltern in der Familie. Auch sei nicht einzusehen, dass Gerichte zwar händeringend Schöffen suchten, Ältere ab 70 Jahren aber nicht mehr berufen würden. „Alter ist keine Krankheit, viele Senioren über 70 sind geistig fit und wollen sich in der Gesellschaft einbringen“, weiß Wulff. „Es ist höchste Zeit zum Umdenken. Wir können auch mit Blick auf den Fachkräftemangel auf unsere Älteren nicht verzichten.“
Berlin, 29. März 2023
Empfehlen Sie uns!