Altersdiskriminierung endlich abschaffen
Es werde allerhöchste Zeit, die seit langem bestehende Forderung nach einer Änderung des Grundgesetzes durch die Ergänzung des Wortes „Alter" in Artikel 3 Absatz 3 GG endlich in die Tat umzusetzen, stellt der Bundesvorstand der mit rund 55.000 Mitgliedern zweitstärksten CDU-Vereinigung fest.
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes sollte wie folgt ergänzt werden:
„(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seines Alters, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Manche Bundesländer, Institutionen und Verbände hätten längst erkannt, dass starre Altersgrenzen, z.B. durch fortschreitendes „gesünder Älterwerden“, überholt seien und nicht mehr der Lebenswirklichkeit entsprechen.
Wenn ein Verwaltungsgericht einem Bürgermeister die Amtsfähigkeit allein deswegen abspricht, weil dieser in der laufenden Wahlperiode mit 65 Jahren die geltende Altersgrenze überschreitet, so zeige dies die Unsinnigkeit solcher Vorschriften, formuliert der SU-Bundesvorsitzende Otto Wulff und ergänzt: „Ich halte es für nicht angemessen, ja unzulässig, die Eignung für das Ausüben bestimmter Ämter und Funktionen, ohne Einzelfallprüfung generell an das Lebensalter zu binden.“
Der Chef der CDU-Senioren hält diese Regelungen für Landräte, Bürgermeister, Schöffen und andere für überholt und unzeitgemäß, zumal solche Altersgrenzen für Abgeordnete und Regierungsmitglieder auf Landes- und Bundessebene nicht gelten.
Berlin, 12.01.2016
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