Otto Wulff: "Rechtslage den Wünschen von Firmen und Ruheständlern anpassen"
Die Senioren-Union (SU) hat sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, arbeitsrechtliche und sozialgesetzliche Hürden zu beseitigen, die ein freiwilliges Weiterarbeiten von Ruheständlern erschweren. In einer heute in Berlin veröffentlichten Erklärung begrüßte der Vorsitzende der zweitgrößten CDU-Bundesvereinigung, Prof. Otto Wulff, einen entsprechenden Antrag aus den Reihen der Mittelstandspolitiker von CDU und CSU zum Rentenpaket der Großen Koalition. Der Antrag trage bisher weitgehend außer acht gelassenen Problemen im Zusammenhang mit der sogenannten Rentnerarbeit Rechnung.
So sei es richtig, dass bei Anspruch auf oder Bezug von Altersrente Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen sollen, wenn ein älterer Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages weiterarbeite. Wulff wies darauf hin, dass Abgaben, die keinen zusätzlichen Leistungsanspruch mehr begründen würden, "keinen Sinn machen." Die Frage von Arbeitslosigkeit stelle sich bei Ruheständlern ohnehin nicht. Wulff: "Unternehmen, die händeringend gerne auch ältere Fachkräfte suchen, werden so entlastet. Ruheständler, die weiterarbeiten möchten, haben so mehr Netto vom Brutto."
Die Senioren-Union unterstützt die Fraktionsinitiative auch im Hinblick auf die notwendige Anpassung arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Ein freiwilliges Weiterarbeiten im Alter dürfe nicht daran scheitern, dass Unternehmen die Einstellung von Ruheständlern über längere Zeiträume nur deshalb scheuten, weil aus befristeten Arbeitsverhältnissen mit der Zeit unbefristete werden könnten. Deshalb, so Wulff, müsse es möglich sein, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich jeweils eine bestimmte Vertragsdauer vereinbaren und beliebig oft verlängern können. Es sei im Interesse arbeitswilliger älterer Menschen, wenn ein Weiterarbeiten im Rahmen befristeter Arbeitsverhältnisse nicht von vorneherein an arbeitsrechtlichen Problemen scheitere, betonte der CDU-Politiker.
Berlin, 19.03.2014
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