Asyl und Integration

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  • Für eine Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern.
  • Für einen besseren und koordinierten Schutz der EU-Außengrenzen, z.B. durch
  • eine weitreichende Stärkung von Frontex (Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache).
  • Wer vor Krieg flieht, dem gewähren wir humanitäre Hilfe auf Zeit – Kriegsflüchtlinge müssen also in ihre Herkunftsländer zurückkehren, sobald das möglich ist.
  • Die Grundlage für unsere Integrationspolitik ist ‚Fördern und Fordern‘ - zu uns kommende Menschen fördern wir z.B. mit Integrations- und Sprachkursen, gleichzeitig fordern wir eigene Anstrengungen.
  • Wer bei uns lebt, muss sich integrieren: D.h. Recht und Gesetz anerkennen, unsere Sprache lernen und sich um einen Arbeitsplatz bemühen. Die deutschen Gesetze stehen immer uneingeschränkt über religiösen Vorschriften.
  • Wer Straf- oder Gewalttaten begeht oder Sozialbetrug verübt, muss seine Schutz- und Aufenthaltsberechtigung verlieren und konsequent abgeschoben werden.
  • Vollverschleierung behindert die Integration – sie ist ein Symbol gegen die Gleichberechtigung und Würde der Frau. Daher muss die Vollverschleierung überall dort verboten werden, wo es für unser Zusammenleben und die öffentliche Ordnung notwendig ist – in Behörden, vor Gericht, in Kitas, Schulen und Hochschulen, bei Demonstrationen oder im Straßenverkehr.

Das Flugblatt "Asyl und Integration" können Sie hier herunterladen.