Die Senioren-Union der CDU fordert die Erstattung von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch die Krankenkassen für ältere, mehrfach erkrankte Menschen. In dem Antrag C 140 an den 32. Bundesparteitag der CDU am 22. und 23. November 2019 in Leipzig spricht sich die Senioren-Union dafür aus, wie bei Kindern und Jugendlichen auch für ältere Menschen ab dem 64. Lebensjahr eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung vom Erstattungsverbot zu erteilen.
„Ältere Menschen sind ähnlich schutzbedürftig wie Kinder“, heißt es in dem vom Bundesvorstand der Senioren-Union einstimmig beschlossenen Antrag der Landesvereinigung Rheinland-Pfalz. Einkommensschwache ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen könnten sich häufig nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel - auch wenn diese medizinisch notwendig seien - nicht leisten. Inzwischen gebe es deshalb bereits erste Arzneimittel-Tafeln in Deutschland, mahnte die Senioren-Union.
Bisher gibt es eine Erstattung der Kosten für versicherte Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen. Die Senioren-Union fordert darüber hinaus eine dritte Ausnahme in § 31 des Sozialgesetzbuchs (SGB V) für „Versicherte mit Multimorbidität ab dem vollendeten 64. Lebensjahr“.
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