Berliner Urteil zu Hassnachrichten in sozialen Medien ist Skandal

23.09.2019
vorlesen

Als skandalös und nicht hinnehmbar bezeichnet die Senioren-Union der CDU einen richterlichen Beschluss, wonach die Grünen-Politikerin Renate Künast MdB in den sozialen Medien mit der Hassbezeichnung „Geisteskranke“ bezeichnet werden darf. Der Bundesvorsitzende Prof. Dr. Otto Wulff begrüßte es ausdrücklich, dass Künast Beschwerde gegen das Urteil einlegen will.

„Ein Rechtsstaat darf diese Verrohung der Sprache und hasserfüllte Angriffe auf Menschen nicht hinnehmen und muss diesen Rechtsstandpunkt auch durchsetzen. Hassnachrichten sind durch den Grundsatz der Meinungsfreiheit nicht gedeckt“, erklärte der Jurist Wulff. Renate Künast war mit einer Klage gegen Facebook gescheitert.