Senioren-Union begrüßt Urteil zum Schutz älterer Mieter

14.03.2019
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Als „richtungsweisend“ hat die Senioren-Union der CDU das jüngste Mieturteil des Berliner Landgerichts zum Schutz älterer Mieter begrüßt. Darin hatten die Richter in letzter Instanz einem über 80-jährigen Ehepaar Recht gegeben, das der Vermieter mit der Begründung auf Eigenbedarf aus der seit fast 20 Jahren gemieteten Wohnung klagen wollte.

„Ältere Mieter genießen nun mehr Schutz und Sicherheit, damit sie dauerhaft in ihrer Wohnung bleiben können“, sagte der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Prof. Dr. Otto Wulff, am Donnerstag in Berlin. „Es darf nicht sein, dass Menschen, die alt, krank und finanzschwach sind, einfach aus der Wohnung geworfen werden, wenn es dem Vermieter gefällt.“

Die Richter hatten im Urteil auf die besondere Härte verwiesen, wenn alte Menschen ihre Wohnung verlassen müssten. Das betroffene Ehepaar hatte zuvor mit der Begründung auf das hohe Alter eine Fortsetzung des Mietvertrags verlangt. Dem gaben die Richter statt, zumal die Vermieterin die betreffende Wohnung nach eigenen Angaben nur gelegentlich nutzen wollte.