Senioren-Union: Keine Sterbehilfe durch die Hintertür

17.01.2018
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Auf vorbehaltlose Unterstützung bei der Senioren-Union stößt die Aufforderung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Rechtsicherheit bei der Hilfe zur Selbsttötung zu schaffen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Frühjahr 2017 sind staatliche Behörden in bestimmten Fällen verpflichtet, sterbewilligen Patienten auf Wunsch Betäubungsmittel zum Zwecke des Suizids auszuhändigen.

In einem Gutachten komme der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio zu dem Ergebnis, so Gröhe, dass der Staat keineswegs genötigt sei, an der Absicht zur Selbsttötung aktiv mitzuwirken. „Der Bundestag hat 2015 mit Unterstützung der Senioren-Union die organisierte Suizidbeihilfe ausdrücklich verboten. Deswegen darf es dazu jetzt keine rechtliche Hintertür geben“, stellt der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Prof. Dr. Otto Wulff, heute in Berlin klar.

Wenn nach dem Urteilsspruch des Leipziger Gerichts z.B. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet werden solle, Mittel zum Zwecke des Suizids zur Verfügung zu stellen, dann widerspreche dies eindeutig dem Willen des Gesetzgebers, betont der Chef der CDU-Senioren.

„Der Arzt und ihn unterstützende Einrichtungen sind Helfer zum Leben, nicht zum Tod. Hilfe zum Suizid darf nicht zu einer abrufbaren Dienstleistung – womöglich noch auf Krankenschein – werden.“ Die moderne Medizin habe unter anderem in der Palliativversorgung zahlreiche Möglichkeiten, Schmerzen zu lindern und Angst vor Leiden zu nehmen. „Sterbehilfe mit staatlicher Unterstützung zählt nicht dazu“, erklärt Wulff und begrüßt ausdrücklich die Absicht des Bundesgesundheitsministers, gesetzgeberische Klarheit durch den Bundestag herbeizuführen.