„Menschen, die in Deutschland Schutz vor Krieg, Gewalt, Vertreibung und Verfolgung suchen, erhalten Asyl. Der Artikel 16a des Grundgesetzes kennt keine nationale Obergrenze“, bekräftigt der Bundesvorstand der Senioren-Union in einer Resolution zur Flüchtlings- und Asylpolitik.
Das Asylrecht diene Schutzbedürftigen und dürfe nicht als illegale Einreisemöglichkeit missbraucht werden. Abgelehnte Asylbewerber seien konsequent und zeitnah in ihre Herkunftsländer zurückzuführen.
Die Senioren-Union ergänzt in der in Berlin veröffentlichten Erklärung:
Aufnahmekapazitäten und Versorgungsmöglichkeiten stoßen an Grenzen. Deswegen sind auf europäischer Ebene gemeinschaftliche Verteilungskriterien und ein einheitliches Asylrecht mit standardisierten sozialstaatlichen Leistungen zu schaffen.
Jeder Mitgliedsstaat der EU solle entsprechend wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit eigene Kontingente für gezielte humanitäre Zuwanderung festlegen. Diese dürften für die Bundesrepublik Deutschland 400.000 jährlich nicht übersteigen.
Die Senioren-Union fordert zudem, die Lösung der Flüchtlingsfrage mit der Bekämpfung der Fluchtursachen zu verbinden. Dazu sei Voraussetzung, dass in den Flüchtlingslagern u.a. in Jordanien, Libanon und der Türkei für ausreichenden Lebensunterhalt gesorgt ist. Die Vereinten Nationen und die Europäische Gemeinschaft werden aufgefordert, für die entsprechende Finanzierung zu sorgen, um nicht z.B. durch Kürzung von Verpflegungssätzen weiterhin Fluchtgründe zu schaffen.
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